Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Bayern ist staatlich organisiert, d. h. der Freistaat Bayern stellt auch das Personal des ÖGD (Ausnahme die 5 kommunalen Gesundheitsämter in Bayern). Im Gegensatz dazu ist der ÖGD in den meisten Bundesländern kommunal organisiert.
In Bayern gibt es 71 staatliche Gesundheitsämter auf Ebene der Landkreise und 5 kommunale Gesundheitsämter (München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Memmingen).
Die vielfältigen ärztlichen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen erfordern spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Diesem Umstand trägt die Facharztbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ Rechnung.
Gemäß Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer lautet die Gebietsdefinition:
"Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben zu Gesundheitsförderung, Prävention und der gesundheitlichen Versorgung sowie der öffentlichen Hygiene, der Gesundheits-aufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten."
Der Erwerb der Facharztbezeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern wird die Facharztanerkennung nicht über die Bayerische Landesärztekammer vergeben, sondern vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat im Jahr 2021 die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote) eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Vorabquote, bei der bis zu 1 Prozent aller Studienplätze der Humanmedizin in Bayern für junge Menschen vorgehalten werden, die ein besonderes Interesse an der amtsärztlichen Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bekunden.
Das entsprechende Bewerberportal ist auf der Seite https://www.oegd-quote.bayern.de zu finden.