Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird auch als "dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings irreführend, denn im Vergleich zu den anderen beiden "Säulen", der stationären und der ambulanten Patientenversorgung, macht er nur einen sehr geringen Anteil des Gesundheitswesens aus. Der ÖGD hat Aufgaben und Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
Die zuständige Bundesbehörde ist das "Bundesministerium für Gesundheit" (BMG) mit seinen nachgeordneten Bundesinstituten, z. B.
Die zuständige Landesbehörde in Bayern ist das "Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention" (StMGP) mit dem nachgeordneten "Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" (LGL).
In Bayern bilden 71 staatliche Gesundheitsämter (in den Landkreisen) und 5 kommunale Gesundheitsämter (München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Memmingen) den öffentlichen Gesundheitsdienst auf kommunaler Ebene.
Zu den Aufgaben des ÖGD gehören u. a.:
In den Gesundheitsämtern werden diese Aufgaben multiprofessionell von verschiedenen Berufsgruppen wahrgenommen.